Wie kann ich Zeitleistungen mit Einzelleistungen kombinieren?
Leistungen des SGB V immer gleichzeitig mit Zeitleistungen des SGB XI erbracht werden. Das Wirtschaftlichkeitsgebot des Versorgungsvertrages ist da auch eindeutig. Es spielt bei einem gemeinsamen (kombinierten) Einsatz von SGB XI und SGB V keine Rolle ob bei SGB XI Zeitleistungen oder Einzelleistungen erbracht werden. Das SGB V hat in den einzelnen Leistungspositionen keinerlei Zeitvorgaben hinterlegt (einzige Ausnahme sind einzeln verhandelte Positionen wie die AKI, Heimdialyse oder spezialisierte Wundversorgung, bzw. Krankenbeaobachtung der AAPV). Damit muss der SGB V Einsatz nicht mit einer Zeitvorgabe hinterlegt sein, aus Planungsgründen ist er das aber. Die Zeitwerte sind statistische Durchschnittswerte.
An das verhält es sich bei der Kombination von SGB XI Einzelleistungen mit SGB XI Zeitleistungen Diese dürfen nur dann erbracht werden wenn sie eine unterschiedliche Leistungsgrundlage habem: Beispiel Einzelleistungen der Körperpflege dürfen kombiniert werden mit Zeitleistungen für Betreuung bzw. Hauswirtschaft, oder umgekehrt Zeitleistungen der Körperpflege dürfen nur kombiniert werden mit Einzelleistungen, wenn dieser aus dem Bereich Betreuung oder Hauswirtschaft kommen